Ein Auslandssemester gehört heute fast schon zu den Grundbestandteilen eines Studiums. Abgesehen von der Wahl der Auslandsuniversität und dem generellen Vorgehen benötigen Studenten im Ausland aber auch den passenden Versicherungsschutz. Neben der Krankenversicherung gehört auch eine private Haftpflichtversicherung dazu.
• Haftpflichtversicherung für Auslandssemester zwingend angeraten.
• Deckung nicht immer zeitlich unbefristet und weltweit gültig.
• Bei bestehender Police Auslandsklausel prüfen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Wo bin ich als Student versichert?
2. Die Auslandsgeltung
3. Wenn kein Versicherungsschutz mehr über die Eltern besteht
4. Sinnvolle Einschlüsse in der Haftpflichtversicherung
Wo bin ich als Student versichert?
Für einen Studenten gibt es zwei Möglichkeiten, durch eine private Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter versichert zu sein.
- Entweder ist er über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern abgesichert
- oder er muss einen eigenen Vertrag abschließen.
Die Privathaftpflicht stellt zwar im Gegensatz zur KFZ-Haftpflicht oder in einigen Bundesländern die Hundehaftpflicht keine Pflichtversicherung dar, sollte aber in den Augen der Verbraucherschützer in keinem Haushalt fehlen. Immerhin bietet sie im Zweifelsfall einen existenzsichernden Schutz. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder einem anderen Schadensersatz schuldet, wenn er ihn vorsätzlich oder fahrlässig schädigt. Dies betrifft sowohl die Person selbst als auch deren Besitztümer. Die Privathaftpflicht übernimmt bei einem Schaden zunächst die Prüfung, ob der Anspruch berechtigt ist, erfüllt damit die Funktion einer Rechtsschutzversicherung.
Die Auslandsgeltung
Unabhängig davon, ob ein Student bei den Eltern versichert ist oder einen eigenen Vertrag besitzt, vor dem Auslandssemester gilt es zu prüfen, ob der Vertrag weltweite Geltung besitzt und wie lange der Versicherungsschutz im Ausland besteht.
Tipp 1: Schauen Sie bei einem bestehenden Vertrag nach, wie der Geltungsbereich außerhalb Deutschlands geregelt ist.
Tipp 2: Überprüfen Sie die Geltungsdauer. Diese hängt teilweise davon ab, ob Sie sich im europäischen Ausland aufhalten oder im außereuropäischen Ausland.
Tipp 3: Falls Sie nicht mehr über die Eltern versichert sind, berücksichtigen Sie bei der Auswahl eines Anbieters unbedingt Studienort und Studiendauer. Es nutzt nichts, wenn der Vertrag in Übersee nur drei Monate Versicherungsschutz bietet, Sie aber sechs Monate vor Ort sind.
Wenn kein Versicherungsschutz mehr über die Eltern besteht
In diesem Fall ist es dringend ratsam, selbst einen Vertrag abzuschließen. Bei der Anbieterauswahl spielen neben der Auslandsgeltung aber noch andere Kriterien eine Rolle. Die Versicherungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden. Bei einem Personenschaden kommt nicht nur das Schmerzensgeld auf Sie zu, sondern noch weitere Kosten:
- Schmerzensgeld
- Der Krankenversicherer des Geschädigten fordert alle Kosten für die medizinische Behandlung ein.
- Wird eine Reha-Maßnahme notwendig, verlangen die Träger der Einrichtung die Kosten zurück.
- Kann der Geschädigte nicht mehr arbeiten, droht dem Verursacher die Zahlung einer lebenslangen Rente.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es im Zweifelsfall mit einer Versicherungssumme von drei Millionen Euro nicht getan ist. Unser Testsieger VHV bietet wahlweise eine Versicherungssumme in Höhe von 10 oder 50 Millionen Euro an.
Sinnvolle Einschlüsse in der Haftpflichtversicherung
Für einen Studenten stellt der Einschluss eines Öltanks im Hinblick auf die Umwelthaftung nur selten einen notwendigen Einschluss dar. Sinnvoller dagegen sind die Absicherungen gegen
- Gefälligkeitsschäden
Bitter Sie jemand um einen Gefallen, werden Sie diesen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht ausschlagen. Ärgerlich ist es jedoch, wenn dabei eine Sache des anderen kaputt geht. Alte Verträge sahen in diesem Fall keine Absicherung vor, der Geschädigte war im Grunde selbst dafür verantwortlich. Einige Versicherer bieten heute jedoch auch Versicherungsschutz, wenn Sie im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung die andere Person schädigen. Beispielsweise rutscht Ihnen der neue und teure Fernseher, den Sie helfen, die Treppe hochzutragen, aus der Hand. In einer solchen Situation war es früher immer die Frage, den Schaden selbst zu begleichen oder ein schlechtes Gewissen zu haben.
- Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen
Es ist nicht auszuschließen, dass Sie sich während des Auslandssemesters einmal etwas ausleihen oder mieten. Bislang erstreckte sich der Versicherungsschutz nur auf Mietwohnungen und das mitgemietete Inventar sowie auf Hotelzimmer oder Ferienwohnung mit Inventar. Neue Haftpflichtpolicen bieten die Möglichkeit, Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen generell abzudecken. Entweder sind diese Einschlüsse bereits Bestandteil des Vertrages oder können gegen einen kleinen Mehrbeitrag eingeschlossen werden.
- Forderungsausfalldeckung
Stellen Sie sich vor, Sie werden während des Auslandssemesters selbst geschädigt. Der Verursacher verfügt weder über eine Haftpflichtversicherung noch hat er die notwendigen Mittel, um den Schaden zu begleichen. Die Forderungsausfalldeckung stellt den Verursacher so, als ob er selbst bei der Gesellschaft versichert sei und der Versicherer erstattet Ihnen die Schadenssumme. Bei unserem Testsieger VHV gibt es dafür, wie bei anderen Versicherungen, keine Mindestschadenssumme.
Diese drei Einschlüsse sollten auf jeden Fall Bestandteil Ihrer Haftpflichtversicherung sein. Es sind nicht immer die großen Schäden, welche eintreten. Viel häufiger sind solche Missgeschicke, wie sie durch die Klauseln Gefälligkeitsschäden und Mietsachschäden abgedeckt werden. Eine Haftpflichtversicherung für das Auslandssemester ist kein Muss, gibt aber im Zweifelsfall die notwendige Sicherheit.
Unser Fazit zur Auslandssemester
- Verbraucherschützer empfehlen generell eine private Haftpflichtversicherung.
- Sinnvolle Einschlüsse gegen die kleinen Ungeschicke des täglichen Lebens.
- Forderungsausfalldeckung bewahrt vor finanziellem Schaden durch Fremdeinwirkung.