Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt und bereits für eine geringe Jahresprämie zu haben. Allerdings sollten Verbraucher neben einem günstigen Beitrag auch auf die Leistungen achten. Gerade bei den besonders günstigen Basistarifen ist der Leistungsumfang oftmals stark eingeschränkt.
- Private Haftpflichtversicherung ist für Singles und Familien ein Muss.
- Wichtige Leistungen fehlen in Basistarifen oftmals.
- Neue Verträge bieten bessere Leistungen zu günstigeren Prämien.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Benötigter Versicherungsschutz hängt von der persönlichen Lebenssituation ab
2. Was ist durch die Police versichert?
3. Nicht an der Deckungssumme sparen
4. Forderungsausfalldeckung immer mitversichern
5. Versicherung von deliktunfähigen Kindern
6. Mieter sollten auf Deckung bei Mietsachschäden achten
7. Allmählichkeitsschäden immer mitversichern
8. Gefälligkeitsschäden sind nicht immer versichert
9. Zusätzlicher Schutz für geliehene Gegenstände
10. Risiko eines Schlüsselverlusts absichern
11. Familien benötigen nur eine Police
Benötigter Versicherungsschutz hängt von der persönlichen Lebenssituation ab
Bei der Haftpflichtversicherung muss zwischen Leistungen unterschieden werden, welche für alle oder nur bestimmte Gruppen wie Familien wichtig sind. So werden beispielsweise Schäden von deliktunfähigen Kindern nicht durch alle Tarife abgedeckt. Gerade bei Freunden und Bekannten ist es sehr unangenehm, wenn der von Kindern verursachte Schade nicht ersetzt wird. Für Singles sowie Paare ohne Kinder ist dieser Schutz dagegen weniger wichtig.
Wer zur Miete wohnt, sollte auf eine möglichst hohe Deckung von Mietsachschäden achten. Wird beispielsweise das wertvolle Parkett durch einen herunterfallenden Gegenstand beschädigt, kann schnell ein hoher Schaden entstehen.
Was ist durch die Police versichert?
Die Haftpflichtversicherung reguliert:
- Personenschäden
- Sachschäden
- und Vermögensschäden
Sachschäden wie ein zerbrochene Scheiben belaufen sich zu 99 Prozent auf einen Betrag von weniger als 5.000 Euro. Kommen dagegen Personen zu Schaden kann es schnell teuer werden und den finanziellen Ruin des Schadensverursachers bedeuten. Stürzt beispielsweise ein Familienvater mit dem Rad und muss nach dem Klinikaufenthalt noch in eine Reha entstehen enorme Kosten. Neben Aufwendungen für die Behandlung wird noch ein Schmerzensgeld fällig und es muss zudem ein möglicher Verdienstausfall ausgeglichen werden. Bei Todesfällen können die Kosten leicht mehrere Millionen Euro betragen.
Ein Vermögensschaden kann beispielsweise entstehen, wenn jemand aufgrund einer zugeparkten Einfahrt sein Flugzeug verpasst und dadurch einen wichtigen Geschäftstermin nicht wahrnehmen kann.
Da solche Situationen beinahe täglich entstehen können sollte sich jeder mit einer Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen schützen.
Nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind:
- Eigene Schäden, welche selbst verursacht wurden.
- Schäden aus einer strafbaren Handlung.
- Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen.
- Mit einem Auto verursachte Schäden, die von der KFZ Haftpflicht übernommen werden.
- Von Familienmitgliedern untereinander verursachte vorsätzliche Schäden.
Nicht an der Deckungssumme sparen
Verständlicherweise wünschen sich die meisten Menschen eine möglichst günstige Police. Dennoch sollte die Versicherungssumme in keinem Fall zu gering ausgesetzt werden. Experten empfehlen eine pauschale Deckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 5 Millionen Euro. Die Prämien für eine private Haftpflichtversicherung sind relativ gering und bereits für einen kleinen Aufpreis lassen sich noch höhere Deckungssummen von 10 Millionen Euro oder mehr vereinbaren. Unser Testsieger VHV bietet bis zu 50 Millionen Euro Versicherungsschutz. Denn die besten private Haftpflicht Versicherungen Leistungen nutzen nur wenig, wenn die Deckungssumme zu gering angesetzt wurde und zur Schadensdeckung nicht ausreicht. Eine mögliche Differenz muss dann vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden.
Forderungsausfalldeckung immer mitversichern
Die Bedeutung der Forderungsausfalldeckung wird oft unterschätzt sollte jedoch immer vorhanden sein. Die Ausfalldeckung kommt immer dann zum tragen, wenn der Versicherte selbst zum Geschädigten wird und der Verursacher keine Haftpflichtversicherung besitzt oder nicht ermittelt werden kann. Da rund 30 Prozent der deutschen Haushalte über keine private Haftpflicht verfügen, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen.
Bei den Premiumtarifen ist die Ausfalldeckung zumeist bereits im Preis enthalten. Andere Anbieter ermöglichen einen optionalen Einschluss. Zu beachten ist, dass die Forderungsausfalldeckung in der Regel erst ab einem Schaden von 2.500 Euro greift. Zudem muss der Versicherungsnehmer zunächst alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, ehe die Haftpflichtversicherung einspringt.
Versicherung von deliktunfähigen Kindern
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) können für einen verursachten Schaden nicht haftbar gemacht werden. Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Allerdings ist es vielen Eltern unangenehm, wenn ein solcher Schaden nicht ersetzt werden kann. Deshalb ist in vielen Tarifen auch die Absicherung von deliktunfähigen Kindern enthalten. Zumindest bis zu einem gewissen Betrag werden die Schäden dann von der Haftpflicht übernommen.
Mieter sollten auf Deckung bei Mietsachschäden achten
Schäden in der Mietwohnung werden durch die meisten Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Allerdings unterscheiden sich dabei die Versicherungssummen mitunter recht deutlich. Empfehlenswert ist eine Deckung von mindestens 300.000 Euro. Wer seinen Urlaub gerne in Ferienhäusern bzw. –wohnungen verbringt sollte darauf achten, dass diese ebenfalls inbegriffen sind. Was die versicherten Schäden betrifft, lohnt ein Blick ins Kleingedruckte. Bei einigen Versicherern sind Glasschäden oder Beschädigungen von Einbauten nicht abgedeckt. Wird das Cerankochfeld der Einbauküche durch einen herunterfallenden Topf beschädigt, kommt die Haftpflicht dann nicht für den Schaden auf.
Allmählichkeitsschäden immer mitversichern
In älteren Verträgen sind Allmählichkeitsschäden oftmals vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dabei handelt es sich um Schäden, die erst nach einer gewissen Zeit durch die dauerhafte Einwirkung von Feuchtigkeit, Russ, Dämpfen, Gasen oder Hitze. Bestes Beispiel hierfür ist die fehlerhaft angeschlossene Waschmaschine, welche tropft und so die Wände und den Boden aufweicht.
Entscheidend für einen Allmählichkeitsschaden ist nicht, dass dieser langsam entsteht. Er kann auch plötzlich entstehen, ohne bemerkt zu werden. Bleibt der Schaden über eine längere Zeit unentdeckt, spricht man ebenfalls von einem Allmählichkeitsschaden.
Gefälligkeitsschäden sind nicht immer versichert
Wer anderen einen Gefallen tut, kann für einen dabei entstandenen Schaden nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt zum Beispiel beim Umzug eines Freundes, wenn dabei die teure Stereoanlage zu Bruch geht. Dies ist natürlich gerade bei Freunden sehr peinlich, weshalb solche Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein sollten. Gefälligkeitsschäden werden generell nur bis zu einer bestimmten Höhe übernommen, welche immer vom gewählten Tarif abhängt.
Zusätzlicher Schutz für geliehene Gegenstände
In einigen Tarifen sind geliehene Gegenstände ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wer den vom Freund geliehenen Laptop fallen lässt, muss den Schaden dann selbst übernehmen. Damit solche Schäden durch die private Haftpflichtversicherung übernommen wird, muss der Baustein „Gemietete und geliehene Sachen“ mitversichert werden. Innerhalb der geltenden Grenzen werden dann auch Schäden an geliehnen Sachen übernommen. Ein solcher Zusatz lohnt sich jedoch nur für Personen, die sich öfters Gegenstände mit einem gewissen Wert ausleihen.
Risiko eines Schlüsselverlusts absichern
Die meisten Häuser verfügen heutzutage über eine zentrale Schließanlage. Bei Verlust eines Schlüssels müssen dann oftmals die Schließzylinder ausgetauscht werden, was hohe Kosten zur Folge hat. Richtig teuer wird das Ganze, wenn es sich um einen beruflichen Schlüssel handelt. Deshalb ist eine Absicherung von privaten und beruflichen Schlüsseln durchaus sinnvoll.
Familien benötigen nur eine Police
Eine private Haftpflichtversicherung ist wie bereits erwähnt sehr wichtig, jedoch benötigt nicht jeder auch eine eigene Police. So gibt es auch Verträge für Ehepartner, Lebensgemeinschaften und Familien. Kinder werden bis zum Ende der Ausbildung durch den Vertrag der Eltern abgesichert.
Paare die zusammenziehen können sich ebenfalls über eine gemeinsame Police versichern. Bestanden vorher zwei Verträge kann einer in eine Familienversicherung gewandelt und der zuletzt abgeschlossene ohne besondere Fristen gekündigt werden. Dies ist in der Regel deutlich günstiger. Allerdings ist dabei zu beachten, dass Schadensersatzansprüche untereinander nicht durch die gemeinsame Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Unser Fazit zur Private Haftpflichtversicherung
- Die private Haftpflichtversicherung bietet für eine geringe Prämie umfassenden Versicherungsschutz.
- Ältere Policen sind oftmals deutlich schlechter und zumeist auch noch um einiges teurer.
- Durch die Auswahl von verschiedenen Komplettpaketen kann der Leistungsumfang gut an den persönlichen Bedarf angepasst werden.
- Entscheidend ist dabei immer eine ausereichend hohe Versicherungssumme.