Hundebesitzer und Halter von Pferden sehen in ihren Tieren alles, nur keine Gefahr für Dritte. Dennoch gibt es zumindest für Hunde in einigen Bundesländern Regelungen, dass Halter bestimmter Rassen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung nachweisen müssen, in Berlin muss generell jeder Hund versichert sein. Für Pferde besteht keine solche Regelung, jeder Besitzer eines Pferdes sollte sich jedoch überlegen, einen solchen Vertrag zu zeichnen.
- Grundsätzlich geht von Hunden und Pferden eine sogenannte Gefährdungshaftung aus
- Hunde- und Pferdehalter sind für Schäden, die ihr Tier anrichtet, im vollen Umfang in der Haftung.
- Tarifvergleich macht die Unterschiede deutlich
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Unterschiedliche Schwerpunkte bei Hund und Pferd
2. Sachschäden bei Pferden gravierender
Unterschiedliche Schwerpunkte bei Hund und Pferd
Auch wenn in der allgemeinen Sprachregelung für Hund und Pferd gleichermaßen von der Tierhalterhaftpflicht die Rede ist, wird im Rahmen der Tarifierung dennoch unterschieden. Das macht vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Gefahren auch durchaus Sinn. Die Rede ist bei einem Hund noch nicht einmal davon, dass er willkürlich Passanten oder andere Hunde auf der Straße anfällt. Viele Hundebesitzer lassen ihr Tier durchaus auch von der Leine. Läuft der Hund auf die Straße und verursacht einen Unfall, liegt die Regulierung des Schadens beim Hundehalter. Wichtig ist es in diesem Fall, dass die Hundehaftpflicht auch leistet, wenn das Tier nicht angeleint war. Befindet sich der Hund gelegentlich in der Obhut einer anderen Person, sollten auch Schäden abgesichert sein, die sich während einer Beaufsichtigung durch Dritte ergeben. Ähnlich ist der Fall bei Pferden gelagert. Auch hier sollte Versicherungsschutz bestehen, wenn das Pferd nicht nur vom Besitzer, sondern auch von anderen Personen geritten wird. Flurschäden entstehen durch Pferde leichter als durch Hunde, Weideschäden finden in der Hundehalterhaftpflicht gar keinen Niederschlag. Flurschäden allerdings sollten auch bei Hunden abgedeckt sein. Hunde wühlen gerne und unterscheiden dabei nicht, ob es sich um den Garten des Besitzers handelt oder um ein öffentliches Blumenbeet oder den Garten des Nachbarn. Entsteht hier ein Schaden, muss der Halter des Hundes dafür geradestehen.
Die Zahl der Hunde und Pferde in Deutschland ist beachtlich, betrachtet man einmal die nachfolgenden Statistiken:
Sachschäden bei Pferden gravierender
Vergleicht man einmal Hunde und Pferde, wird schnell deutlich, dass die Schadenshöhe bei einem Sachschaden durch ein Pferd mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfällt. Ein Pferd, welches auf dem Reiterhof scheut und ausschlägt, ist eher in der Lage, eine Boxentür kaputt zu treten, als ein Hund. Gleiches gilt für Pferdehänger. Gute Versicherer wie unser Testsieger, die NV Versicherung, versichern Schäden an Hängern mit. Mietsachschäden fallen gerade bei den Hundehaltern ins Gewicht, die in einer gemieteten Wohnung leben. Es lässt sich nie ausschließen, dass der Vierbeiner einmal an der Tür oder der Sockelleiste nagt. Bei unserem Testsieger in der Kategorie Hundehaftpflicht, der Hanse Merkur, sind sowohl Schäden in der Mietwohnung als auch Schäden an beweglichen Sachen in Hotels oder Ferienwohnungen, die durch den Hund verursacht wurden, mitversichert.
Für Hund und Pferd gleichermaßen relevant sind Schäden durch einen ungewollten Deckakt. Das betrifft natürlich nicht die Halter eines kastrierten Rüden oder eines Wallachs. Alle anderen Tierhalter sollen sich vor Augen führen, welchen finanziellen Verlust ein Züchter erleidet, wenn seine hochdekorierte Hündin oder Stute willkürlich gedeckt wird und der Nachwuchs eben keine weiteren Champions hervorbringen wird, weil jetzt Mischlinge ausgetragen werden. Bei der Zucht reinrassiger und ausgezeichneter Tiere geht es bei einem Welpenwurf um mehrere Tausend Euro, bei Pferden ist schnell der fünfstellige Bereich abgedeckt.
Während Hunde öfter einmal mit ins Ausland reisen, und die Besitzer beim Abschluss einer Hundehaftpflicht darauf achten sollten, ob der Vertrag auch außerhalb Deutschlands Geltung besitzt, ist für Pferdehalter häufig die Teilnahme an Turnieren gegeben. Nicht alle Versicherer decken jedoch Turnierteilnahem oder die Präsenz bei Pferderennen mit ab. Auch in diesem Fall ist eine gründliche Prüfung der Versicherungsbedingungen angeraten.
Unter dem Strich gilt, dass der Beitrag für eine Tierhalterhaftpflicht in keiner Relation zu den möglichen Kosten steht, die auf den Halter des Tieres zukommen können. Gerade bei Personenschäden geht die Rechtssprechung bezüglich des Schmerzensgeldes in eine Richtung, die zwar noch nicht die US-amerikanischen Dimensionen erreicht hat, sich aber langsam an diese annähert. Vor diesem Hintergrund sollten die Deckungssummen möglichst hoch gewählt werden.
Unser Fazit zur Tierhalterhaftpflicht Vergleich
- Kein Tierhalter kann dafür garantieren, dass sein Tier nicht doch einmal eine andere Person schädigt. In diesem Fall ist er zum Schadensersatz verpflichtet.
- Hunde- und Pferdehaftpflichtversicherungen stellen differenziert auf die spezifischen Risiken der Tierart ab.
- Im Vergleich zu den sonstigen Kosten, die mit der Tierhaltung einhergehen, fallen die Prämien verschwindend gering aus.