Eine Familie zu gründen, ist für viele Paare die Verwirklichung eines Traumes und ein Gefühl von Lebensfreude. Wie selbstverständlich wird nach der Bestätigung der Schwangerschaft durch den Gynäkologen das Leben in den kommenden neun Monaten auf das heranwachsende Kind ausgerichtet. Jede Ultraschalluntersuchung und jedes Bild, das Eltern sehen, wirft für Eltern weitere Fragen wie Namen, Kinderzimmergestaltung oder auch zur Geburt auf. In dieser Zeit ist es auch wichtig, sich für eine Hebamme zu entscheiden, die vielleicht schon während der Geburt, auf jeden Fall aber danach mit Rat und Tat zur Seite steht.
Nicht jede Schwangerschaft verläuft perfekt. Es können aber selbst bei einer gut verlaufenden Schwangerschaft immer kleinere Zwischenfälle eintreten. Das Baby will das Licht der Welt entweder zu früh erblicken, oder aber über den errechneten Termin hinaus seine gemütliche 1-Raum-Wohnung nicht verlassen. Egal, ob und wenn ja, welche Komplikationen eintreten – es ist bei einer Geburt immer Vorsicht geboten. Die Freude frischgebackener Eltern ist natürlich groß, wenn das Kind gesund das Licht der Welt erblickt. Ganz anders sieht es aus, wenn es während der Geburt zu Komplikationen gekommen ist. Wut steigt auf, Eltern wollen dann das Krankenhaus zur Rechenschaft ziehen. Oft wird die Schuld dann auch auf Hebammen verlagert, die jedoch nur ihre Pflicht getan haben. Hebammen müssen sich gegen derartige Anschuldigungen schützen. Hier greift die Berufshaftpflichtversicherung. Ein Einschluss in die private Haftpflichtversicherung, wie bei anderen Berufsbildern, ist nicht möglich. Allerdings sorgt diese langsam für das Aussterben des Hebammenberufs.
Daran änder auch nicht die Tatsache, dass die Zahl der Hebammen und Entbindungshelfer in den letzten Jahren leicht angestiegen ist.