Während die Privathaftpflichtversicherung eine freiwillige Versicherung darstellt, und es auch den meisten Selbstständigen und Unternehmen vorbehalten bleibt, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, sieht der Gesetzgeber für einige Berufsgruppen und Betriebsarten eine Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung vor. Die Auswahl des Versicherers bleibt den Pflichtigen jedoch selbst überlassen. Nicht jeder Versicherer bietet jedoch diese speziellen Policen an.
- Gesetzgeber schreibt für Berufe mit hohem Schadensrisiko Berufshaftpflichtversicherung vor.
- Berufshaftpflicht deckt nicht die alltäglichen Gefahren aus einem Büro- oder Gewerbebetrieb.
- Betriebshaftpflicht als Ergänzung notwendig.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Unterschied zwischen Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung
2. Für wen greift die Pflichtversicherung?
3. Betriebshaftpflichtversicherung – das freiwillige Muss
4. Wie tarifieren die Versicherer?
Unterschied zwischen Berufshaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung
Obwohl beide Policen am Ende dazu dienen, bei berechtigten Leistungsansprüchen gegen den Versicherungsnehmer für diese einzustehen, unterscheiden sich die beiden Versicherungsarten. Die Berufshaftpflicht greift für die Berufe, bei denen mit einem hohen Schadenspotenzial durch Beratungsfehler oder Kunstfehler (Ärzte) zu rechnen ist. Die bei bestimmten Berufen gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung soll sicherstellen, dass die Geschädigten auch tatsächlich die berechtigte Forderung erhalten.
Die Betriebshaftpflicht greift nicht für den einzelnen Versicherten, sondern für das gesamte Unternehmen. Dabei kann es sich natürlich auch um ein Einzelunternehmen handeln.
Für wen greift die Pflichtversicherung?
Es stellt sich natürlich die Frage, welche Berufsgruppen gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung aufgefordert sind. Pauschal könnte man antworten, alle freien Berufe, dies ist aber nicht der Fall. Unter den freien Berufen müssen
- Ärzte
- Hebammen
- Notare
- Rechtsanwälte
- Wirtschafts- und Steuerprüfer
- Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Apotheker
- Sachverständige
eine solche Police nachweisen. Seit dem Jahr 2007 muss auch jeder freie Versicherungsmakler oder Vermittler eine Haftpflichtversicherung der IHK gegenüber nachweisen. Für Ausschließlichkeitsvertreter ist es ausreichend, wenn das Unternehmen, für welches sie vermitteln, eine solche Police vorlegen kann. Mit dem Datum 1.8.2013 trat auch eine Novelle der Gewerbeordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass für die Berufsbilder
- Baumeister
- Baugewerbetreibende
- Erdbau
- Betonbohren und –schneiden
der Abschluss einer Berufs- respektive Betriebshaftpflicht ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben ist. Gleiches gilt auch für Unternehmen aus dem Bereich des Motorfahrzeuggewerbes.
Je nach Unternehmensart gelten in den Policen unterschiedliche Schwerpunkte. Während Ärzte durchaus auch gegen Personenschäden versichert sein müssen, greift bei der Berufshaftpflicht eines Steuerberaters oder Versicherungsvertreters die Vermögensschadenhaftpflicht. Personenschäden werden bei diesen beiden Berufen dann durch die, allerdings freiwillige, Betriebshaftpflicht abgesichert.
Betriebshaftpflichtversicherung – das freiwillige Muss
Unabhängig davon, welchen Beruf ein Selbstständiger ausübt oder welche Form von Unternehmen er leitet, die Betriebshaftpflichtversicherung sollte immer ein Muss sein. Kontaminiert ein Autoschlosser das Erdreich, ist er nach dem Umweltgesetz dazu verpflichtet, die Natur wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen – ein teurer Spaß. Stolpert ein Kunde in einem Ladenlokal über ein Stromkabel und verletzt sich, ist der Ladeninhaber für alle damit entstehenden Kosten im Regress. Dazu zählen beispielsweise alle Behandlungskosten durch Ärzte und Aufwendungen für eine mögliche Reha durch die Sozialversicherungsträger. Resultiert aus dem Stolpern eine Berufsunfähigkeit, muss der Geschäftsinhaber im Zweifelsfall auch eine lebenslange finanzielle Leistung erbringen. Schickt ein Geschäftspartner dem anderen eine Datei, die mit einem Virus befallen ist, muss er für alle daraus resultierenden Schäden aufkommen, unabhängig davon, wie der Virus in die Datei kam.
Wie tarifieren die Versicherer?
Die Berufshaftpflichtversicherung oder die Betriebshaftpflichtversicherung gibt es nicht. So, wie die unterschiedlichen Autos in einer KFZ-Versicherung unterschiedlich tarifiert werden, so werden auch die unterschiedlichen Berufe oder Betriebe nach verschiedenen Kriterien eingestuft. Eine Schlosserei hat ein höheres Feuerrisiko als eine Eisdiele, das Risiko eines Umweltschadens ist bei einer Tankstelle höher einzustufen als in einem Blumenladen. Dem gegenüber besteht im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes in der Gastronomie durch verunreinigte Speisen ein höheres Haftungsrisiko für Personenschäden. Entsprechend dieser Risiken fallen auch die Prämien von Branche zu Branche unterschiedlich hoch aus. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung sollten Mitglieder dieser Branchen auf jeden Fall auch über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Nur so ist sichergestellt, dass auch für Schäden, die nicht aus der reinen Berufstätigkeit heraus resultieren, Versicherungsschutz besteht. Kommt es in einer Steuerberaterkanzlei zu einem Brand, weil die Mikrowelle in der Küche einen Kurzschluss hatte, ist dies nicht durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Beispiele ließen sich jetzt noch endlos fortsetzen.
Jeder Selbstständige oder Unternehmer sollte auf jeden Fall eine Betriebshaftpflicht, völlig losgelöst von einer möglicherweise gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Andernfalls riskiert er, dass er durch eine Unachtsamkeit oder, wie im Falle eines Computervirus, ohne jede Kenntnis, durch die Schädigung eines Dritten ruiniert wird.
Unser Fazit zur Die Berufshaftpflicht zwingend für manche Berufsgruppen
- Für einige Berufe schreibt der Gesetzgeber zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung vor.
- Eine Betriebshaftpflicht sollte auf jeden Fall alle anderen Risiken abdecken.
- Auch ohne gesetzliche Vorgabe stellt der Verzicht auf eine Betriebshaftpflicht ein enormes Risiko für jeden Selbstständigen oder Unternehmer dar.