Sie planen die Selbstständigkeit? Unabhängig davon, ob der Gesetzgeber für Ihre Branche eine Berufshaftpflichtversicherung vorschreibt oder nicht, sollte die Betriebshaftpflicht ein absolutes Muss sein. Auch die Tätigkeit aus einem Homeoffice heraus birgt heute Gefahren, die den Traum von der Selbstständigkeit und Sie selbst schnell ruinieren können.
- Betriebshaftpflicht schützt vor bei Forderungen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Für jede Branche und jedes Berufsbild spezielle Verträge.
- Verzicht auf Betriebshaftpflichtversicherung fast schon grob fahrlässig.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Abgrenzung zur Berufshaftpflicht
2. Es gibt doch auch ungefährliche Berufe!
3. Differenzierte Tarifierung für die einzelnen Sparten
Abgrenzung zur Berufshaftpflicht
Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich um keine Pflichtversicherung wie bei der Berufshaftpflichtversicherung. Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Berufsgruppen mit erhöhter Schadensmöglichkeit, beispielsweise Ärzte, Steuerberater oder Versicherungsvertretern, eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung vor. Diese greift aber ausschließlich bei Schäden, die durch die direkte Berufsausübung, beispielsweise einem Beratungsfehler durch einen Anwalt, entstehen. Schäden, der beim Aufstellen eines neuen Schreibtischs in der Kanzlei zerkratzte Parkettboden, werden von der Berufshaftpflicht nicht abgedeckt. Hier besteht die Notwendigkeit der zusätzlichen Betriebshaftpflichtversicherung.
Es gibt doch auch ungefährliche Berufe!
Faktisch jedes Berufsbild birgt Gefahren, durch die ein Dritter geschädigt werden kann. Wir wollen hier einmal verschiedene Szenarien aufzeigen, aus denen hervorgeht, wo sich die Risiken verbergen, denn nicht nur von einer Schreinerei oder dem Betrieb eines Kernkraftwerkes gehen Gefahren aus.
- Sie möchten von zu Hause aus mit einem Schreibservice künftig Ihren Unterhalt verdienen. Kundenverkehr findet nicht statt, da Sie alles per Telefon und E-Mail abwickeln. Sie verschicken an Ihren Auftraggeber eine Datei, in die sich ein Virus eingeschlichen hat. Der Virus zerstört wichtige Daten auf dem Rechner Ihres Auftraggebers. Die Wiederherstellung der Daten ist mit größeren Summen verbunden, Sie sind aufgrund eines Vermögensschadens in der Haftung.
- Sie eröffnen ein Bistro. Durch verunreinigte Lebensmittel erkranken einige Ihrer Kunden. Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes sind Sie als Letzter in der Verarbeitungskette für die aufgetretenen Personenschäden in der Haftung. Die Möglichkeit, auf den Lieferanten Regress zu nehmen, ist gerade bei Zulieferern aus dem Ausland mehr als fraglich.
- Ihr Blumenladen wird selbstverständlich jeden Tag von Ihrer Aushilfskraft nass ausgewischt. Die Aushilfe vergisst, nachzutrocknen, ein Kunde rutscht auf den feuchten Fliesen aus und verletzt sich. Als Geschäftsinhaber sind Sie in diesem Fall ebenfalls in der Haftung. Die Betriebshaftpflicht greift auch für Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht wurden.
- In Ihrer KFZ-Werkstatt gerät beim Ölwechsel Öl in das Erdreich. Im Rahmen der Umwelthaftung sind Sie im Regress hinsichtlich der Entsorgung des kontaminierten Erdreichs und der ursprünglichen Wiederherstellung der Natur, sofern auch Erdreich außerhalb des Betriebsgeländes verunreinigt wurde. Dies gilt auch, wenn die Werkstatt angemietet wurde.
Sie sehen, die Risiken, die mit einer selbstständigen Tätigkeit oder einem Unternehmen einhergehen, sind so vielfältig, wie die Branchen, die es gibt. Niemand ist davor gefeit, dass ein Dritter durch die Ausübung der eigenen Berufstätigkeit einen Schaden erleidet. Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt sicher, dass Sie Ihr Unternehmen auch nach einem solchen Zwischenfall weiterführen können.
Differenzierte Tarifierung für die einzelnen Sparten
Von den unterschiedlichsten Branchen gehen auch unterschiedliche Gefahren aus. Bei einer Lackiererei schlägt sich das Umweltrisiko in der Prämie nieder, für einen IT-Spezialisten das Datenrisiko. Der Deckungsumfang innerhalb der Betriebshaftpflicht richtet sich in der Höhe daher nach den spezifischen Risiken, die vom jeweiligen Betrieb ausgehen. Die Deckungssummen sind für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zunächst identisch. Die Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, den Deckungsumfang für besondere Risiken, beispielsweise Umwelthaftung oder Vermögensschäden durch Datenverlust, über die standardmäßige Sicherheit hinaus abzusichern. Die Lackiererei wird mit der normalen Deckungssumme für Schäden durch Datenverlust ausreichend abgesichert sein, der IT-Fachmann wird keine erhöhte Deckungssumme für Umweltschäden benötigen.
Es ist daher darauf zu achten, dass beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung das Risiko genauestens definiert ist, um tatsächlich den Versicherungsschutz zu erhalten, wie notwendig. Die Risikodefinition fällt deutlich umfangreicher aus, als bei einer privaten Haftpflichtversicherung oder der Kaskoversicherung für das Auto. Die Betriebshaftpflicht schließt auch den Versicherungsschutz für Schäden am gemieteten Büro oder Ladenlokal mit ein.
Unser Fazit zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Bestandteil jeder Existenzgründung sollte auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sein.
- Risiken lassen sich an den individuellen Bedarf der jeweiligen Branche anpassen.
- Nur durch die Betriebshaftpflichtversicherung ist im Schadensfall sichergestellt, dass der Geschäftsbetrieb weiterlaufen kann.