Die breite Öffentlichkeit geht davon aus, dass Beamte im Grunde ein sicheres Leben führen. Als Staatsdiener seien sie bestens abgesichert. Das BGB sieht dies im Paragraf 839, Absatz 1 jedoch anders:
„(1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.“
- Beamte stehen nicht unter dem Schutz des Dienstherrn.
- Bei einem Fehler während der Berufsausübung haften Sie im Zweifelsfall mit ihrem gesamten Vermögen.
- Eine private Diensthaftpflichtversicherung sollte ein Muss sein.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Beamte sind in der Haftung
2. Einschluss in der privaten Haftpflichtversicherung
3. Private Haftpflichtversicherung individualisierbarer
Beamte sind in der Haftung
Unabhängig davon, welchen Beruf ein Beamter ausübt, Lehrer, Finanzbeamter oder Polizist, er muss für einen in der Dienstzeit verursachten Schaden aufkommen. Sein Dienstherr mag im ersten Moment für ihn einstehen, wird dann aber den Beamten selbst in Regress nehmen. Verletzt sich ein Kind auf dem Pausenhof, wird sich der Aufsicht führende Lehrer fragen lassen müssen, ob er seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Gleiches gilt für den Verwaltungsangestellten, der eine Fehlentscheidung trifft, welche sich zum finanziellen Nachteil des Antragstellers auswirkt. Diese Haftung betrifft übrigens nicht nur verbeamtete Mitarbeiter in den Behörden, sondern auch Angestellte und Arbeiter. Dabei ist es unabhängig davon, ob es sich um einen Vollbeschäftigten oder einen Teilzeitmitarbeiter handelt. Verursacht ein Lokführer aus Unachtsamkeit einen Unfall, hat er, vorsichtig formuliert, ein Problem. Die Liste ließe sich noch endlos fortführen, es bleibt die Frage, woran ein Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eine gute Diensthaftpflichtversicherung erkennt.
Einschluss in der privaten Haftpflichtversicherung
Zahlreiche Anbieter ermöglichen den Einschluss der Diensthaftpflichtversicherung im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung. Unser Testsieger VHV bietet beispielsweise eine spezielle Lehrerhaftpflichtversicherung an. Diese bietet nicht nur den Einschluss der Kosten bei Verlust der Dienstschlüssel, sondern deckt auch das sehr spezielle Risiko der Aufsichtspflicht bei Schulausflügen mit ab. Für Lokführer bieten einige Unternehmen ebenfalls spezielle Tarife an. Es existiert keine pauschale Diensthaftpflichtversicherung, diese orientiert sich, wie bei der Berufshaftpflichtversicherung auch, am jeweiligen ausgeübten Beruf. Die Diensthaftpflichtversicherung deckt nicht nur Schäden ab, die externen Dritten im Rahmen der Berufsausübung entstehen, sondern schützt den Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auch vor Regressforderungen seines Dienstherren, beispielsweise bei Abhandenkommen von Eigentum der Behörde. War während einer Abwesenheit das Büro nicht korrekt verschlossen und der Dienstlaptop wird entwendet, wäre der Mitarbeiter in der Haftung, diesen zu ersetzen. Kritisch würde es vor allem dann werden, wenn auf der Festplatte Behördendaten gespeichert wären.
Private Haftpflichtversicherung individualisierbarer
Bei der Diensthaftpflicht handelt es sich in der Regel um ein recht starres Konstrukt, welches im Vergleich zur privaten Haftpflichtversicherung keine individuellen Risikoeinschlüsse zulässt. Sich jedoch ausschließlich für eine Diensthaftpflichtversicherung zu entscheiden, könnte jedoch fatale finanzielle Folgen haben. Analog zum § 839, Absatz 1 BGB regelt der Paragraf 823, Absatz 1 BGB ebenfalls die Schadensersatzpflicht, allerdings genereller Natur. Die Diensthaftpflicht greift nicht mehr, wenn der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst seine Tätigkeit nicht mehr ausübt. Verursacht er außerhalb der Dienstzeit einen Schaden, haftet er als Privatperson. Dies kann sein, wenn er einen geliehenen Rasenmäher beschädigt. Die private Haftpflichtversicherung sieht die unterschiedlichsten Einschlüsse vor:
- Schäden an Mietsachen, auch bewegliche gemietete oder geliehene Sachen
- Schäden durch deliktunfähige Kinder
- Gefälligkeitsschäden
- Schäden, die aus der Eigenschaft als Immobilienbesitzer entstehen.
- Umweltschäden durch oberirdisch gelagerte Öltanks
Mit diesen Bausteinen lässt sich eine private Haftpflicht auf den richtigen Bedarf zusammenstellen.
Die Diensthaftpflichtversicherung sieht aber ebenso wie die Privathaftpflicht einen Ausschluss in der Regulierung vor:
Wurde der Schaden vorsätzlich herbeigeführt, besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch den Versicherer.
Letztendlich dient ein Beruf, gleich ob in der freien Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst dazu, den Lebensstandard zu halten und langfristig zu steigern. Fakt ist aber auch, dass jeder Beruf Risiken für den Arbeitnehmer birgt, die dazu führen können, dass er wirtschaftlich ruiniert ist. Nicht umsonst empfehlen Verbraucherschützer eine Haftpflichtversicherung, die private und die dienstliche, als wichtigste Versicherung abseits der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verträge.
Unser Fazit zur Diensthaftpflichtversicherung
- Günstiger Versicherungsschutz besteht auch über gesetzlicher Mindestdeckung hinaus.
- Folgeschäden von Marderbissen nicht unterschätzen.
- Mallorca-Police wichtig bei Mietwagen im Ausland