Des Menschen bester Freund, der Hund, büßt bei seinem Besitzer in dem Moment an Popularität und Zuneigung ein, wenn er etwas anstellt, das für den Besitzer zu einer Schadensersatzforderung führt. Schäden durch Hunde sind nicht, wie bei Katzen, durch die Familienhaftpflichtversicherung abgedeckt. In einigen Bundesländern steht es den Hundehaltern frei, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, in einigen Bundesländern hängt die Versicherungspflicht von der Rasse ab, in anderen muss das Tier versichert sein.
- Hundehalter haften generell für Schäden, die ihr Hund verursacht hat.
- Leinen- oder Maulkorbzwang besteht bei kaum einem Versicherer.
- Bei der Auswahl auf den Versicherungsumfang achten.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. In welchem Bundesland müssen Hunde versichert sein?
2. Hundehaftpflicht – es geht nicht nur um ein Loch in der Hose
3. Worauf muss man beim Abschluss einer Hundehaftpflicht achten?
In welchem Bundesland müssen Hunde versichert sein?
Wie eingangs erwähnt, stellt die Hundehaftpflicht noch nicht in allen Bundesländern eine Pflichtversicherung dar. In den folgenden Bundesländern besteht für Welpen ab drei respektive sechs Monaten eine Versicherungspflicht:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Die übrigen Bundesländer sehen eine Versicherungspflicht ab einem bestimmten Stockmaß oder für bestimmte Rassen, die sogenannten Listenhunde, vor. Dabei ist nicht nur von reinrassigen Hunden die Rede, sondern auch von Mischlingen mit den rassespezifischen Merkmalen eines Listenhundes.
Gerade für die Halter von diesen Hunden wird es unter Umständen schwierig, einen Versicherer zu finden. Bezüglich Leinenzwang oder Maulkorbzwang gibt es ebenfalls keine einheitliche Regelung. Hier liegt es bei den Kommunen, entsprechende Erlasse herauszugeben und umzusetzen. Der Testsieger unseres Hundehaftpflichtversicherungsvergleichs, die Hanse Merkur Versicherung, setzt keinerlei Restriktionen und versichert alle Rassen.
Hundehaftpflicht – es geht nicht nur um ein Loch in der Hose
Viele Hundehalter lassen ihre Tiere, wo es erlaubt ist, auch frei laufen und vertrauen darauf, dass der Hund hört. Ein Polizeihundeausbilder sagte einmal, dass auch der am besten trainierte Polizeihund eine Zuverlässigkeit von 95 Prozent hat, es verbleiben immer fünf Prozent Restrisiko, dass der Hund seine eigenen Wege geht. Und diese fünf Prozent können fatale Folgen haben. Angenommen, der Hund läuft vor ein Auto und der Fahrer verursacht durch die Vollbremsung einen Verkehrsunfall. Der Hundehalter ist für die Regulierung des Schadens verantwortlich.
Einer der beliebtesten Sätze bei Hundehalter lautet angeblich „der macht nichts – ach, das hat er ja noch nie gemacht.“ Wenn auch nicht dramatisch, so können die Reinigungskosten für ein Leinenkostüm teuer werden, wenn sich der Hund mit schmutzigen Pfoten an einer Passantin hochstellt. Ärgerlich ist es auch, wenn der Vierbeiner zu der Spezies zählt, die gerne wühlt. Den Vorgarten des Nachbarn wieder in den Urzustand nach einer Wühlattacke zu versetzen, kann ebenfalls kostenspielig sein.
Worauf muss man beim Abschluss einer Hundehaftpflicht achten?
Der Versicherungsschutz muss natürlich ausreichend hoch sein. Analog zur privaten Haftpflichtversicherung empfehlen sich Versicherungssummen ab fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Hier die wichtigsten Punkte in der Übersicht:
- Versicherungssumme ab fünf Millionen Euro
- Einschluss von Sachschäden in der gemieteten Wohnung
- Flurschäden
- Einschluss von Schäden durch einen ungewollten Deckakt
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz für beschädigte Sachen in Hotelzimmern oder Ferienwohnungen
- Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen bis zum zwölften Monat
Auch wenn der Hund ein Familienmitglied ist, er muss gesondert versichert werden, die Familienversicherung sieht keinen Schutz vor. Unser Testsieger Hanse Merkur deckt übrigens alle genannten Punkte ab und bietet damit den umfassendsten Schutz. Gerade wer seinen Hund mit auf Reisen nimmt, sollte darauf achten, dass zum einen unbeschränkter Schutz im Ausland besteht und die Versicherung darüber hinaus den Schaden ersetzt, wenn das Tier im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung Inventar zerstört. Besitzer von kastrierten Rüden können den Passus „Schäden durch einen ungewollten Deckakt“ natürlich ignorieren.
Im anderen Fall sollten sich die Besitzer von Rüden folgenden Sachverhalt vor Augen führen:
Ein Hundehalter besitzt eine Hündin, die bereits mehrere Turniere gewonnen hat und als Zuchthund hervorragend geeignet ist. Die Welpen lassen sich in einem solchen Fall hochpreisig verkaufen. Ist die Hündin heiß, soll gedeckt werden, aber ein anderer Rüde kommt zuvor, bedeutet dies für den Halter der Hündin einen beträchtlichen finanziellen Schaden – ein Gedanke, der den meisten Haltern von Rüden zunächst gar nicht in den Sinn kommt, sie aber im Falle eines Falles in die Pflicht nimmt und schadensersatzpflichtig macht
Unser Fazit zur Hundehaftpflichtversicherung
- Auch ohne Versicherungspflicht sollte die Hundehaftpflichtversicherung ein Muss für jeden Hundehalter sein.
- Unser Testsieger kennt keinen rassebegründeten Ausschluss.
- Schäden durch einen ungewollten Deckakt sollten nicht unterschätzt werden.