Noch ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde nicht in allen Bundesländern eine Pflichtversicherung. Dennoch sollte sich jeder Hundehalter überlegen, ob sein Hund wirklich so gut hört, trotz bester Erziehung, dass eine Hundehaftpflicht nicht eine sinnvolle Absicherung darstellt. Es sind nicht immer kaputt gebissene Hosen, die einen Schaden darstellen – die Risiken sind vielfältiger als man denkt.
• Hundehaftpflicht nicht überall ein Muss, aber im Grunde notwendig.
• Sogenannte Listenhunde nicht überall versicherbar.
• Deckung geht bei guter Hundehaftpflicht weit über die offensichtlichen Risiken hinaus.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Hunde beißen nicht nur
2. Ungewollter Deckakt? Flurschäden?
Hunde beißen nicht nur
Die Zahl der Hundebesitzer in Deutschland ist relativ stabil.
Im Gegensatz zu Katzen, die in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, benötigen Hundehalter für ihren Hund einen eigenen, speziellen Vertrag. Fragt man einen Hundehalter, ob er davon ausgeht, dass sein Hund einen Schaden anrichten könnte, erhält man in den meisten Fällen zur Antwort „Der beißt nicht“ oder „Der macht nichts.“ Sicher, die häufigsten Ursachen für eine Regulierung durch die Hundehaftpflichtversicherungen sind Tierarztrechnungen nach einer kleinen Beißerei. Die Deckung aus der Hundehaftpflicht geht aber noch weit darüber hinaus. Angenommen, der Vierbeiner läuft ohne Leine und springt auf die Straße. Ein Autofahrer bremst und es kommt zu einem Auffahrunfall. Auch wenn keine Leinenpflicht besteht, ist der Hundehalter in der Haftung. Wichtig ist in diesem Fall, dass der Versicherer auch keinen Leinenzwang verlangt.
Erschrickt das Tier aus irgendeinem Grund und schnappt in diesem Moment nach einem Passanten, besteht im Rahmen der Personenschadendeckung ebenfalls Versicherungsschutz. Eine gute Hundehalterhaftpflicht bietet bei Personen- und Sachschäden mindestens fünf Millionen Euro Deckung. Unser Testsieger Hanse Merkur stellt je nach Tarif 5, 10 oder 15 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zur Auswahl. Dabei verzichtet der Anbieter auch auf Leinenzwang. Halter eines sogenannten Listenhundes sind mit der Hanse Merkur Versicherung ebenfalls gut beraten, da dieses Unternehmen keine Restriktionen hinsichtlich der Rasse kennt. Viele Versicherer übernehmen keinen Versicherungsschutz für bestimmte Hunderassen oder Mischlinge, die rassespezifischen Merkmale aufweisen. Dabei gehen einige Unternehmen noch über die sogenannten Listenhunde hinaus.
Ungewollter Deckakt? Flurschäden?
Neben den oben genannten „klassischen“ Risiken gibt es aber auch noch Situationen, die einen Hundehalter richtig Geld kosten können, ohne dass er sich dessen bewusst ist.
- Dazu zählt beispielsweise der ungewollte Deckakt. Der Rüde läuft nicht an der Leine, nimmt Witterung einer heißen Hündin auf und ist weg. Bei der Hündin handelt es sich allerdings um einen Champion, deren Welpen dem Halter im Verkauf richtig gutes Geld einbringen – vorausgesetzt, der Vater ist ein anderer Champion der selben Rasse. Wird die Hündin nun ungewollt durch den entlaufenen Rüden gedeckt, entsteht dem Halter der Hündin ein Vermögensschaden, für den der Halter des Rüden aufzukommen hat. Der ungewollte Deckakt sollte bei einem nicht kastrierten Rüden Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
- Für den Züchter wiederum ist es wichtig, dass die Welpen bis zu zwölf Monaten beitragsfrei über die Mutter mitversichert sind. Voraussetzung dafür ist, dass die Welpen noch bei der Mutter sind.
- Viele Hunde graben gerne. Im Feld oder im Wald ist dagegen auch nichts einzuwenden, auch nicht im eigenen Garten. Ärgerlich und teuer wird es jedoch, wenn die Fellnase das Blumenbeet des Nachbarn umpflügt. Gleiches gilt für Beete in öffentlichen Anlagen. Der Halter ist für Flurschäden, die durch den Hund entstehen, in der Haftung. Der Versicherungsschutz muss also auch sogenannte Flurschäden mit einschließen.
- Nicht immer befindet sich der Hund in der Aufsicht des Besitzers, sondern wird auch einmal durch eine andere Person betreut. Eine gute Haftpflichtversicherung für Hunde schließt auch Schäden mit ein, die während der Aufsicht durch eine andere Person Dabei spielt es keine Rolle, ob der Hund angeleint war oder nicht.
- Wer in einer Mietwohnung wohnt oder seinen Hund mit in Hotels oder Ferienwohnung mitnimmt, ist gut beraten, wenn der Versicherungsschutz für Schäden an gemieteten Sachen möglichst hoch angesetzt ist. Zu gemieteten Sachen zählen feste Bestandteile der Mietwohnung, eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung sowie die beweglichen Bestandteile in Hotel oder Ferienwohnung. Mietsachschäden können gerade in der eigenen Wohnung recht teuer werden, wenn das Parkett gelitten hat oder die Türen Bissspuren aufweisen.
- Beim Thema Reisen kommt die Frage nach der Gültigkeit des Versicherungsschutzes im Ausland auf. Wer seinen Hund längere Zeit mit ins Ausland nimmt, muss darauf achten, welche Fristen der Versicherer für die Dauer des Versicherungsschutzes im Ausland
- Zu guter Letzt spielt das Thema Forderungsausfalldeckung noch eine Rolle. Angenommen, der Versicherungsnehmer wird durch einen anderen Hund geschädigt oder der eigene Hund verletzt, wäre der Halter des fremden Tieres in der Haftung. Besitzt dieser jedoch keine eigene Hundehaftpflichtversicherung und hat auch nicht die finanziellen Mittel, um für den Schaden aufzukommen, geht der Geschädigte leer aus. In diesem Fall greift die Forderungsausfalldeckung, die bei einem gerichtlich bestätigten Schadensersatzanspruch diesen dann reguliert.
Unser Fazit zur Haftpflichtversicherung für Hunde
- Eine gute Hundehaftpflicht bietet umfassenden Versicherungsschutz mit ausreichender Versicherungssumme.
- Ein Leinenzwang ist im Schadensfall keine Vorgabe für eine Regulierung.
- Eine gute Hundehaftpflichtversicherung bietet auch Schutz für sogenannte Listenhunde.