Zwar gibt es in Deutschland etwa zehn Millionen Hunde, allerdings ist nur etwa die Hälfte von Ihnen über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgesichert. Grundsätzlich besteht jedoch eine gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn der Hund einen Schaden verursacht. Immerhin deckt die private Haftpflichtversicherung eines Hundesbesitzers diese nicht Schäden nicht ab, auch wenn dies oft vermutet wird. So sind in der privaten Haftpflichtversicherung lediglich Kleintiere (z. B. Vögel, Katzen) abgesichert, weshalb für den Hund eine Hundehalterhaftpflichtversicherung sinnvoll ist.
Die Hanse Merkur bietet als Testsieger eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die finanzielle Sicherheit für Hundehalter bietet.
- Hundehaftpflicht nicht in allen Bundesländern ein Muss.
- Sogenannte Listenhunde nicht überall versicherbar.
- Nur jeder zweite Hund in Deutschland versichert.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Versicherungsumfang in der Hundehalterhaftpflichtversicherung
2. Die Leistungen der Hundehalterhaftpflichtversicherung
3. Abschluss und Kündigung einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
4. Achtung: Einstufung von „gefährlichen Hunden“
Versicherungsumfang in der Hundehalterhaftpflichtversicherung
Je nach Bundesland ist der Abschluss der Hundehalterhaftpflichtversicherung entweder freiwillig oder zwingend. Vor allem sogenannte Listenhunde (als gefährlich eingestufte Hunde) unterliegen sehr strengen Regeln. Experten raten aber grundsätzlich zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung, die bei folgenden Schäden in Anspruch genommen werden kann:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden
- Schäden an anderen Hunden
- Reine Vermögensschäden (meist mit eingeschränkter Deckungssumme)
Es kann sinnvoll sein, sich bei Anschaffung eines Hundes oder Umzug in ein anderes Bundesland etwas genauer mit der aktuellen Gesetzeslage zu beschäftigen.
Zwar ist die Hundehaftpflichtversicherung, analog zur Privathaftpflichtversicherung, nicht immer ein Muss, allerdings sind Hundebesitzer gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihr Hund einen Schaden verursacht. Gerade bei Personenschäden kann dies schnell die Existenz bedrohen, weshalb der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht durchaus sinnvoll ist.
Die Leistungen der Hundehalterhaftpflichtversicherung
Je nach Versicherungsunternehmen sind die Leistungen einer Hundehaftpflichtversicherung zum Teil sehr unterschiedlich. Günstig heißt dabei nicht, dass die Versicherung schlecht ist. Wichtig ist, sich die Leistungsein- und –ausschlüsse sowie die Deckungssummen etwas genauer zu betrachten. Schnell kann ein von einem Tier verursachter Schaden zu einer hohen Schadensumme führen. Deshalb ist eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen, besser jedoch 5 Millionen Euro ratsam.
Entsprechend der individuellen Situation können in der Regel auch Zusatzoptionen hinzugebucht werden. Dabei handelt es sich unter anderem um:
- Fremdhüterrisiko (Übernahme von Schäden, wenn der Hut von einer haushaltsfremden Person beaufsichtigt wird)
- Deckschäden (Schadenübernahme bei ungewollter Deckung durch das eigene Tier)
- Mietsachschäden (Übernahme von Schäden, die das Tier an gemieteten Räumen verursacht)
- Welpenschutz (bis zwölf Monate sind im Haushalt lebende Welpen in der Versicherung der Hündin mitversichert)
- Kein Leinenzwang (Schadenübernahme, wenn der Hund auch an Orten mit Leinenzwang ohne Leine läuft)
- Vorübergehender Auslandsaufenthalt (innerhalb der EU mindestens für 3 Jahre, außerhalb der EUR mindestens für 1 Jahr Abdeckung von Schäden)
- Wettkämpfe (Schadenübernahme, wenn es bei einem Wettkampf zu Schäden kommt)
In der Regel sind die Zusatzoptionen mit einem Aufpreis verbunden.
Je nach individueller Situation sollte darauf geachtet werden, in welchem Rahmen Schäden übernommen werden und ob eventuelle Zusatzoptionen notwendig werden.
Abschluss und Kündigung einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
Wer sich für die Hundehalterhaftpflichtversicherung entschließt, wird sicherlich einen Vergleich durchführen. Bei der Höhe der Versicherungsprämie spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Diese sind:
- Alter des Hundebesitzers
- Anzahl der Hunde, die versichert werden sollen
- Hunderasse
- Wahl und Höhe er Selbstbeteiligung
- Vertragslaufzeit
- Schadenverlauf bei Vorversicherungen
- Vereinbarung von Zusatzleistungen
Wer bereits eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzt und diese aufgrund eines günstigeren Angebots kündigen möchte, muss die bisherige Versicherung fristgerecht kündigen. Folgende Optionen sind in der Regel denkbar:
- fristgerechte Kündigung von 3 Monaten zum Ende des Vertrags
- fristlose Kündigung innerhalb eines Monats nach einem Schadenfall
- Kündigung innerhalb eines Monats nach der Mitteilung einer Erhöhung der Versicherungsprämie, frühestens jedoch zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung
Für den Abschluss der Versicherung ist eine Vielzahl von Angaben notwendig, die auch korrekt angegeben werden sollten. Bei der Kündigung muss auf Einhaltung der Fristen geachtet werden.
Achtung: Einstufung von „gefährlichen Hunden“
In vielen Bundesländern sind Halter von sogenannten Listenhunden (Kampfhunde genannt) zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung verpflichtet. Zusätzlich ist die Versicherung dann auch oft teurer im Vergleich zu anderen Hunderassen. Für die Einstufung der Tiere gibt es eine Rasseliste, in der die einzelnen Rassen je Bundesland als gefährlich klassifiziert werden. Einige Versicherer machen keinen Unterschied zwischen „gefährlichen“ und „ungefährlichen“ Hunderassen.
Grundsätzlich sind auch Listenhunde durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung versicherbar. Eine Ablehnung kann aber grundsätzlich erfolgen. Allerdings erheben die meisten Versicherer einen höheren Beitrag, wenn ein solcher Hund versichert werden soll.
Unser Fazit zur Hundehalterhaftpflichtversicherung
- Die Hundehaftpflicht schützt vor Schadensersatzforderungen.
- Prämien im Vergleich zu möglichen Regressforderungen marginal.
- Testsieger Hansemerkur versichert auch sogenannte Listenhunde.