Egal ob KFZ Haftpflicht oder Vollkasko, nach einem Unfall müssen Autofahrer für ihre KFZ Versicherung tiefer in die Tasche greifen. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Versicherer zu wechseln. Denn nach der Schadensregulierung haben Versicherungsnehmer immer ein Sonderkündigungsrecht. Ob sich die Kündigung lohnt hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
- Nach einem Unfall erhöht sich die Prämie aufgrund Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse.
- Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
- Bagatellschäden selbst übernehmen kann sich lohnen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Nach einem Unfall erhöht sich der Beitrag
2. Kündigung bringt keine Nachteile mehr mit sich
3. Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
4. Rabattretter bzw. Rabattschutz kann sich bei einem Unfall auszahlen
5. Kündigung nach Unfall am besten per Einschreiben
Nach einem Unfall erhöht sich der Beitrag
Egal ob Totalschaden oder kleiner Kratzer, Autofahrer werden nach einem Unfall in gleichem Maße bestraft. Durch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kann sich die Versicherungsprämie auch bei kleineren Schäden um mehrere Hundert Euro erhöhen. Wer höhere Beiträge nach einem Unfall vermeiden möchte, hat zwei Möglichkeiten. Zu einen können kleinere Schäden selbst übernommen und eine Rückstufung vermieden werden. Ist der Schaden zu groß, kann sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnen. Was viele nicht wissen, nach einer Schadensregulierung haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht. Der bestehende Vertrag kann innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Kündigung bringt keine Nachteile mehr mit sich
Bis vor einigen Jahren war die Kündigung nach einem Schadensfall nur bedingt empfehlenswert. Der Versicherungsnehmer musste trotz Beendigung des Vertrags noch die komplette Jahresprämie bezahlen. Diese Regelung wurde jedoch zum Jahresbeginn 2008 geändert. Kunden erhalten nun bei einer Kündigung bereits bezahlte Prämien zurückerstattet. Allerdings sollten Versicherte sich rechtzeitig nach einem neuen Anbieter umschauen. Denn im Gegensatz zur KFZ Haftpflicht können Versicherungen einen Kunden beim Kaskoschutz ablehnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei der Prüfung feststellen, dass in den letzten Jahren kostspielige Schäden gemeldet wurden.
Empfehlenswerte Vorgehensweise nach einem Unfall:
- Höhe des Schadens prüfen
- Kleinere Reparaturen selbst übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden
- Per Online Vergleich nach einem günstigeren Anbieter suchen
- Vor einer Kündigung zunächst einen neuen Versicherungsschutz abschließen.
- Bestehenden Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Schadensregulierung kündigen
Rückstufung der SF-Klasse durch Kündigung nicht zu verhindern
Wird nach dem Unfall eine Schadensregulierung durch den Versicherer durchgeführt, lässt sich eine Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse nicht vermeiden. Dies gilt auch für den Fall, dass Autofahrer zu einem anderen Anbieter wechseln. Dieser fragt die bestehende SF-Klasse immer beim Vorversicherer ab. Wir der Schaden erst nach Abschluss der neuen Police gemeldet wird die Schadenfreiheitsklasse nachträglich korrigiert. Allerdings fällt die Höhe des Rabatts je nach Versicherung unterschiedlich aus. Insofern kann sich ein Wechsel der KFZ Versicherung durch einen besseren Schadenfreiheitsrabatt auszahlen.
Rabattretter bzw. Rabattschutz kann sich bei einem Unfall auszahlen
Beim Rabattretter handelt es sich um eine kostenlose Option, welche dem Versicherten einmal jährlich vor dem Verlust des Schadenfreiheitsrabatts schützt. Zwar wird der Kunde nach der Schadensregulierung dennoch in der SF-Klasse zurückgestuft, die Prämie erhöht sich im Folgejahr jedoch nicht. Allerdings gibt es den Rabattretter nur dann, wenn der Versicherungsnehmer mindestens die Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht hat. Nach Einführung der neuen Rabattstaffeln wurde der Rabattretter von den meisten Versicherungen aus dem Leistungskatalog gestrichen. Somit ist dieser in der Regel nur noch in älteren Verträgen zu finden.
Der Rabattschutz kann beim Abschluss der KFZ Versicherung gegen einen Prämienaufschlag vereinbart werden. Dadurch wird die Rückstufung nach einem Schadensfall verhindert. Je nach Anbieter können sich Leistungen und Bedingungen unterscheiden. In den meisten Fällen sind drei Schäden pro Jahr abgedeckt. Im Gegensatz zum Rabattretter kann der Rabattschutz zumeist schon ab der SF-Klasse 4 vereinbart werden. Bei einem Wechsel der KFZ Versicherung hat der Rabattschutz allerdings keine Auswirkungen. Die Einstufung beim neuen Versicherer erfolgt unter Berücksichtigung aller gemeldeten Schäden. Somit wird der Rabattschutz von den Assekuranzen in erster Linie zur Kundenbindung eingesetzt.
Kündigung nach Unfall am besten per Einschreiben
Wer von seinem Sonderkündigungsrecht nach einem Unfall gebrauchen machen möchte, muss unbedingt auf Einhaltung der Kündigungsfrist achten. Nach Abschluss der Schadensregulierung bleiben hierfür vier Wochen Zeit. Entscheidend ist dabei immer der rechtzeitige Eingang beim Versicherer. Aus diesem Grund sollte die Kündigung in jedem Fall per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Dadurch können Kunden den pünktlichen Eingang jederzeit nachweisen.
Unser Fazit zur KFZ Versicherung nach Unfall wechseln
- Nach einem Unfall immer prüfen ob sich ein Wechsel der KFZ Versicherung lohnen würde.
- Kleinere Schäden besser selbst übernehmen, um eine Rückstufung in der SF-Klasse übernehmen.
- Vor einer Kündigung immer zuerst einen neuen Versicherungsschutz abschließen.