Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder besitzen. Allerdings gibt es gerade bei älteren Policen mitunter deutliche Leistungsmängel. Deshalb ist es durchaus sinnvoll diese zu kündigen und sich nach einer besseren Haftpflichtversicherung umzusehen. Zumal diese oftmals auch noch um einiges günstiger sind.
- Leistungen und Prämie der privaten Haftpflichtversicherung regelmäßig überprüfen.
- Neue Policen bieten besseren Schutz bei gleichzeitig günstigeren Prämien.
- In vielen Fällen besteht für Kunden ein Sonderkündigungsrecht
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Leistungen der Haftpflichtversicherung vor einer Kündigung überprüfen
2. Wann kann die private Haftpflichtversicherung gekündigt werden?
3. Ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung
4. Was geschieht bei Tod des Versicherungsnehmers?
5. Die außerordentliche Kündigung
6. Wenn Paare zusammenziehen
7. Musterkündigung für die Haftpflichtversicherung
8. Immer Bestätigung des neuen Versicherers abwarten
Leistungen der Haftpflichtversicherung vor einer Kündigung überprüfen
Sinn macht eine Kündigung von Verträgen, die bereits vor mehreren Jahren abgeschlossen wurde. Bei diesen ist die Versicherungssumme oftmals auf einen Betrag von 1 Million Euro begrenzt, oftmals sogar getrennt nach Personen- und Sachschäden. Heute bieten viele Versicherer eine Deckung von 10 Millionen Euro oder mehr pauschal für alle Schadensarten. Insbesondere bei Personenschäden können sich die Kosten schnell auf mehrere Millionen Euro summieren. Zudem weisen Altverträge noch weitere Lücken auf. So sind beispielsweise Schäden durch versehentlich übertragene Computerviren nicht abgedeckt oder es fehlt eine Absicherung gegen Allmählichkeitsschäden.
Wie wichtig eine private Haftpflichtversicherung geworden ist, belegt die nachfolgende Grafik. Die enorme Steigerung bei den Leistungen resultiert nicht nur aus der Inflationsrate.
Folgende Leistungen sollten in einer privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein:
- Forderungsausfalldeckung
- Übernahme von Mietsachschäden
- Privater und beruflicher Schlüsselverlust
- Allmählichkeitsschäden
- Gefälligkeitsschäden
- Internetschäden
- Kostenübernahme bei deliktunfähigen Kindern
Sollte einer oder mehrere dieser Punkte fehlen, lohnt es sich, über eine neue private Haftpflichtversicherung nachzudenken.
Wann kann die private Haftpflichtversicherung gekündigt werden?
Verträge für eine private Haftpflichtversicherung laufen mindestens ein Jahr. Viele Versicherer bieten Rabatte, wenn die Police gleich über mehrere Jahre abgeschlossen wird. Deshalb sind Vertragslaufzeiten von drei oder fünf Jahren keine Seltenheit. Damit unterscheidet sich die private Haftpflichtversicherung von der KFZ-Haftpflichtversicherung. Unser Testsieger VHV bietet grundsätzlich nur Jahresverträge an und bindet den Kunden damit in keiner Weise. Nach Ende der Laufzeit verlängert sich der Vertrag ohne Kündigung stillschweigend um ein Jahr. Wer seine private Haftpflichtversicherung kündigen möchte, hat hierfür zwei Optionen:
- Die ordentliche Kündigung
- Die außerordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung der Haftpflichtversicherung
Läuft der Vertrag aus kann der Vertrag mit einer entsprechenden Kündigungsfrist beendet werden. Bei einem Jahresvertrag erfolgt die Kündigung immer zum Ende des Versicherungszeitraums. Hat sich die Police bereits über die vereinbarte Laufzeit verlängert ist die Kündigung immer zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei den meisten Anbietern beträgt die Kündigungsfrist hierfür drei Monate. Läuft der Vertrag beispielsweise zum 31. Dezember aus, muss das Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. September beim jeweiligen Versicherer vorliegen.
Beträgt die ursprüngliche Laufzeit mehr als drei Jahre ist eine Kündigung erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich. Anschließend ist die Beendigung immer zum Ablauf des nächsten Jahres möglich.
Was geschieht bei Tod des Versicherungsnehmers?
Verstirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag automatisch. Eine Kündigung der Hinterbliebenen ist hierfür nicht erforderlich. Es reicht aus, eine Kopie des Totenscheins an den Versicherer zu übermitteln. Bereits im Voraus gezahlte Prämien werden dabei erstattet. Maßgeblich für die Erstattung ist der Benachrichtigungszeitpunkt, nicht der Sterbetag.
Bei einer Paar- oder Familienversicherung läuft der Versicherungsschutz noch bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter. Begleicht der Angehörige die neue Prämie, wird er automatisch zum Versicherungsnehmer. Je nach persönlicher Situation kann sich jedoch der Wechsel in einen Single-Tarif lohnen.
Besaß der Verstorbene ein Haustier, welches über eine Tierhalterhaftpflicht abgesichert war, gehen sowohl Tier wie auch Versicherung auf die Erben über. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in diesem Fall nicht. Der Vertrag kann nur regulär zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Die ordentliche Kündigung im Überblick:
- Jahresverträge können zumeist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.
- Bei mehrjährigen Verträgen ist die Kündigung erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres möglich.
- Bei ausbleibender Kündigung verlängert sich die Haftpflichtversicherung jeweils um ein weiteres Jahr
- Verstirbt der Versicherungsnehmer ist bei Single-Policen keine Kündigung erforderlich. Paar- oder Familienhaftpflicht geht auf den Angehörigen über.
Die außerordentliche Kündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherungsnehmer von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei kommen unterschiedliche Kündigungsfristen zur Anwendung.
Möglich ist eine außerordentliche Kündigung unter anderem bei einer Prämienerhöhung ohne entsprechende Anpassung der Leistungen. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme gekündigt werden.
Darüber hinaus kann die private Haftpflichtversicherung auch nach einem Schadensfall gekündigt werden. Hierfür haben Versicherte ab Datum der Regulierung ebenfalls vier Wochen Zeit. Zu beachten ist, dass in diesem Fall auch der Versicherer kündigen darf. Gleiches gilt auch, wenn die Zahlung der vereinbarten Prämie ausbleibt.
Die außerordentliche Kündigung im Überblick:
- Sonderkündigung bei Prämienerhöhung möglich, mit Kündigungsfrist von einem Monat.
- Im Schadensfall kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen vom Versicherungsnehmer wie auch der Assekuranz gekündigt werden.
- Bei Prämienrückstand Sonderkündigungsrecht des Versicherers.
Wenn Paare zusammenziehen
Entscheiden Paare sich dazu einen gemeinsamen Hausstand zu gründen, wird nur noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Sofern beide Partner über eine eigene Police verfügen, kann der zuletzt abgeschlossene Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die bestehende Versicherung wird dann in einen Paar- oder Familienvertrag gewandelt.
Dies ist preislich zumeist deutlich günstiger, hat jedoch einen kleinen Haken. Gegenseitige Schadensersatzansprüche der beiden Partner werden durch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.
Musterkündigung für die Haftpflichtversicherung
Damit die Kündigung vom Versicherer bearbeitet werden kann, müssen im Schreiben alle wichtigen Informationen vorhanden sein. Ansonsten kommt es zu Verzögerungen und möglicherweise zum überschreiten der Kündigungsfrist. Deshalb ist es ratsam, für die Kündigung das folgende Musterschreiben zu verwenden.
„Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort
Datum
Versicherungsunternehmen
Abteilung
Anschrift
PLZ Ort
Policennummer
Nummer des Versicherungsnehmers
Kündigung der bestehenden Rechtsschutzversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich o.g. Versicherung fristgerecht zum Ablauf des Vertrages. (Oder: Aufgrund Ihrer Beitragserhöhung mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige o.g. Versicherung fristgerecht zum Wirksamkeitsdatum der Anpassung.)
Die von mir erteilte Einzugsermächtigung erlischt mit dem Vertragsende automatisch. Ich erbitte freundlich eine schriftliche Bestätigung dieser Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
handschriftliche Unterschrift“
Immer Bestätigung des neuen Versicherers abwarten
Bevor der bestehende Vertrag gekündigt wird, sollte zunächst eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Erst wenn diese durch Übersendung des Versicherungsscheins bestätigt wurde, das Kündigungsschreiben an den aktuellen Anbieter absenden. Da es keine Verpflichtung zur Annahme gibt, besteht sonst die Gefahr plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Unser Fazit zur Private Haftpflichtversicherung kündigen
- Kündigung der privaten Haftpflichtversicherung lohnt sich besonders bei Altverträgen.
- Bei Prämienerhöhung oder im Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Paare die zusammenziehen können den zuletzt abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen.
- Bestätigung der neuen Versicherung abwarten ehe die alte Police gekündigt wird.