Beim Wechsel der KFZ Versicherung gilt der 30. November als wichtiger Stichtag. Viele Autofahrer haben jedoch auch später noch die Chance zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. So kann der Vertrag per Sonderkündigungsrecht in verschiedenen Fällen auch noch zu einem späteren Termin beendet werden.
- Wechsel der KFZ Versicherung birgt hohes Einsparpotenzial.
- Prämienerhöhung oder nach einem Schadensregulierung ermöglichen Sonderkündigung.
- Bei Fahrzeugwechsel direkt zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
1. Nach Erhöhung der Prämie die KFZ Versicherung kündigen
2. Erhöhung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar
3. Sonderkündigung auch bei reduzierten Versicherungsschutz möglich
4. Sonderkündigung der KFZ Versicherung nach einem Schadensfall
5. Zum neuen Auto gleich noch eine günstigere KFZ Versicherung
6. Kein Sonderkündigungsrecht im Todesfall
7. Die erforderlichen Formalitäten einhalten
Nach Erhöhung der Prämie die KFZ Versicherung kündigen
Gute Chancen auf einen Wechsel haben Autofahrer, wenn ihr Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass dabei die Leistungen entsprechend angepasst werden. In diesem Fall kann der bestehende Vertrag innerhalb von vier Wochen gekündigt werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Benachrichtigung. Allerdings versenden die Assekuranzen hierzu kein gesondertes Schreiben. Die Erhöhung geht ausschließlich aus der Jahresabrechnung hervor. Deshalb ist es wichtig, die Rechnung genau zu prüfen und den zu zahlenden Betrag mit der Vorjahresrechnung zu vergleichen. Für eine Kündigung reicht es aus, dass der Grundbeitrag in einem Teilbereich wie Haftpflicht oder Kasko angehoben wurde.
In diesen Fällen ist eine Sonderkündigung möglich:
- Erhöhung der Grundprämie bei Haftpflicht oder Kaskoschutz.
- Einstufung in eine höhere Typklasse
- Negative Änderung der Regionalklasse
Nicht gekündigt werden darf bei:
- Prämienerhöhung aufgrund einer schlechteren Schadenfreiheitsklasse.
- Regionalklasse hat sich aufgrund eines Umzugs verschlechtert.
Änderungen der Typ- oder Regionalklasse sollten immer auf der Beitragsrechnung vermerkt sein.
Erhöhung nicht immer auf den ersten Blick erkennbar
In vielen Fällen ist eine Erhöhung der Prämie aufgrund einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse nicht auf den ersten Blick erkennbar. Wer im abgelaufenen Versicherungsjahr keinen Schaden gemeldet hat, erhält für das Folgejahr einen höheren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch wird eine mögliche Beitragserhöhung quasi ausgeglichen. Ob im einzelnen Fall eine verdeckte Beitragserhöhung vorliegt zeigt sich zumeist bei einem Blick auf die Rückseite der Abrechnung. Hier geben die Versicherer in der Regel den Vergleichsbeitrag an, welcher mit der neuen SF-Klasse jedoch ohne Prämienerhöhung berechnet wird. Sollte dieser geringer sein als der tatsächlich zu zahlende Betrag ist eine Kündigung ebenfalls möglich.
Sonderkündigung auch bei reduzierten Versicherungsschutz möglich
In einigen Fällen wird die KFZ Versicherung auch teurer, ohne dass die Prämie angehoben wird. Versicherungsnehmer zahlen dann zwar noch denselben Preis erhalten jedoch aufgrund einer Vertragspassung künftig einen geringeren Versicherungsschutz oder weniger Serviceleistungen. Dies berechtigt nach dem Versicherungsvertragsgesetz ebenfalls zu einer vorzeitigen Kündigung. Eventuell erhalten Versicherte nach einem Unfall keinen kostenlosen Leihwagen mehr oder es gilt nur noch ein eingeschränkter Schutz bei Tierbissen. Deshalb sollten Autofahrer einen genauen Blick auf mögliche Vertragsänderungen werfen. Die Kündigungsfrist beträgt hier ebenfalls vier Wochen ab Kenntnisnahme der Änderungen.
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Sonderkündigung der KFZ Versicherung nach einem Schadensfall
Wer seiner Versicherung einen Schadensfall meldet, kann den Vertrag anschließend kündigen. Gleiches gilt auch für die private Haftpflichtversicherung oder die Tierhalterhaftpflicht. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall vier Wochen ab erledigter Regulierung. Ob der Versicherer den Schaden tatsächlich übernommen oder eine Zahlung verweigert hat, spielt dabei keine Rolle. Mittlerweile haben die Assekuranzen bei der Kündigung nach einem Schadensfall keinen Anspruch auf mehr auf die zu zahlende Jahresprämie. Das bedeutet bereits gezahlte Beiträge werden anteilig erstattet. Das Recht auf Sonderkündigung nach einem Schadensfall gilt auch für die KFZ Versicherung selbst. Diese kann den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von vier Wochen vorzeitig beenden.
Zum neuen Auto gleich noch eine günstigere KFZ Versicherung
Bei einem Fahrzeugwechsel kann auch die KFZ Versicherung direkt mitgewechselt werden. Mit Abmeldung des bisherigen Wagens endet der Vertrag automatisch. Der Versicherer wird durch die Zulassungsstele informiert, sodass der Fahrzeughalter die KFZ Versicherung nicht separat kündigen muss. Etwas anders verhält sich das Ganze bei einem Verkauf des Fahrzeugs. Um Versicherungslücken zu vermeiden bleibt der Vertrag hier bestehen, kann vom neuen Besitzer jedoch innerhalb von vier Wochen per Sonderkündigungsrecht beendet werden.
Kein Sonderkündigungsrecht im Todesfall
Verstirbt der Versicherungsnehmer geht der Vertrag automatisch auf den Erben des Fahrzeugs über. Ein Recht auf außerordentliche Kündigung besteht in diesem Fall nicht. Der Vertrag kann nur mit einer Frist von vier Wochen regulär zum Ende des Versicherungsjahrs beendet werden. Erben sollten sich möglichst zeitnah mit dem Versicherer in Verbindung setzen. In den meisten Fällen ändert sich mit dem Besitzer auch der Beitrag. Schadenfreiheitsklasse und Rabatt werden an den neuen Fahrzeughalter angepasst. Ändert sich die jährliche Kilometerleistung oder der nächtliche Abstellort des Fahrzeugs, muss dies der KFZ Versicherung ebenfalls gemeldet werden.
Die erforderlichen Formalitäten einhalten
In den meisten Fällen erlauben die Versicherungsbedingungen auch eine Kündigung per Fax oder E-Mail. Wer jedoch auf Nummer sicher gehen möchte, sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden. So lässt sich jederzeit der Nachweis über den rechtzeitigen Eingang des Schreibens erbringen. Beim Sonderkündigungsrecht der KFZ Versicherung ist es wichtig, im Schreiben den genauen Grund für die Kündigung anzugeben (Sonderkündigung aufgrund einer Erhöhung des Beitrags). Ansonsten kann die Kündigung durch den Versicherer angelehnt werden.
Folgende Angaben sollten in der Kündigung enthalten sein:
- Vor- und Zuname des Absenders sowie komplette Anschrift
- Name und Adresse des Versicherers
- Nummer des Versicherungsscheins
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum der Kündigung
- Eigenhändige Unterschrift
Fehlende Angaben führen zu Verzögerungen. Muss der Versicherer erst nachfragen wird die Kündigungsfrist möglicherweise überschritten.
Unser Fazit zur Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung
- Per Sonderkündigung kann die KFZ Versicherung auch nach Ende der Wechselfrist gekündigt werden.
- Abrechnung des Versicherers immer genau prüfen ob eine Prämienerhöhung vorliegt.
- Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall gilt für Kunde und KFZ Versicherung gleichermaßen.