Mit dem Tierhaftpflichtversicherung Rechner von Haftpflichtversicherungsvergleich.de finden Sie in wenigen Augenblicken den passenden Versicherungsschutz für Hunde und Pferde. Der Rechner ermöglicht einen schnellen Leistungs- und Preisvergleich der verschiedenen Angebote. Unsere Experten haben die einzelnen Policen genau unter die Lupe genommen und zeigen, welche Tarife besonders empfehlenswert sind, und, worauf Sie beim Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung achten sollten.
Bei einer Absicherung für Hunde konnte sich Hanse Merkur als Top-Anbieter im Tierhaftpflichtversicherung Rechner behaupten. Neben der hohen Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro punktet der Versicherer vor allem mit seinen erstklassigen Leistungen. So bietet die Hanse Merkur eine Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe. Damit ist der Versicherungsnehmer umfassend geschützt, wenn er selbst zum Geschädigten wird und der Verursacher für die finanziellen Folgen nicht aufkommen kann. Überzeugen kann die Police zudem dadurch, dass sämtliche Hunderassen versicherbar sind.
Geht es um die Versicherung von Pferde setzte die Tierhalterhaftpflicht der NV-Versicherung in vielen Bereichen Maßstäbe. Zu den Highlights gehört die kostenlose Mitversicherung von Fohlen für volle 12 Monate. Im Gegensatz zu einigen anderen Anbietern sind bei der NV-Versicherung sowohl gewollte wie auch ungewollte Deckakte versichert. Für Mietsachschäden an Stallungen, Reithallen und Weiden gilt eine vergleichsweise hohe Deckungssumme von bis zu 10.000 Euro.
Beim Vergleich mit dem Tierhaftpflichtversicherung Versicherungs-Rechner kommt es insbesondere auf eine möglichst hohe Deckungssumme sowie den abgesicherten Risiken an. Dies gilt übrigens auch für andere Risikoversicherungen wie beispielsweise unser private Haftpflichtversicherung Rechner zeigt. Werfen Sie deshalb immer einen genauen Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen.
Als Mieter sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Schäden an der Mietwohnung umfassend abgesichert sind. In diesem Fall zahlt die Tierhaftpflichtversicherung auch dann, wenn der Hund an der Zimmertür hochspringt und diese zerkratzt oder das Pferd die Stalltür beschädigt. Bei guten Policen sind auch Schäden im Hotel oder gemieteten Ferienwohnungen eingeschlossen.
Bei Policen mit mehrjähriger Laufzeit erhalten Sie bei vielen Versicherern einen Rabatt zwischen drei und fünf Prozent. Allerdings binden Sie sich damit lange an einen Anbieter. Mit einem Jahresvertrag bleiben Sie flexibel und können den Versicherer zum Ende des Versicherungsjahrs wechseln.
Unterschätzen Sie nicht die Kosten, welche bei einem ungewollten Deckakt entstehen können. Wenn Ihr Rüde eine Rassehündin schwängert, entsteht dem Besitzer mitunter ein hoher finanzieller Schaden. Gute Policen übernehmen die finanziellen Aufwendungen für Tierärzte sowie den „Ausfall“, wenn die Hündin für einen gewissen Zeitraum keine reinrassigen Welpen mehr bekommen kann. Zudem werden auch die Kosten der Welpenaufzucht übernommen.
Entscheiden Sie sich für eine ausreichend hohe Deckungssumme. Diese sollten mindestens fünf Millionen Euro betragen. Gegen einen geringen Aufpreis sind jedoch auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen oder mehr möglich. Verursacht das Tier beispielsweise einen Verkehrsunfall mit Personenschaden kann der finanzielle Schaden leicht eine siebenstellige Summe betragen.
Die Teilnahme an Wettbewerben oder Rennen ist nicht bei allen Anbietern versichert. Achten Sie deshalb beim Vertragsabschluss darauf, dass bei solchen Veranstaltungen der komplette Versicherungsschutz besteht.
Als gefährlich eingestufte Hunde können nicht bei allen Anbietern versichert werden. Bei einigen Versicherern gilt hierfür ein Leinenzwang oder es wird ein Prämienaufschlag erhoben. Die besten Gesellschaften bieten ihre Tierhaftpflichtversicherung auch für sogenannte Listenhunde an und verzichten dabei auf eine besondere Selbstbeteiligung oder einen Risikozuschlag.
In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt für Hundehalter in Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen. In anderen Ländern wie Brandenburg gilt die Versicherungspflicht ausschließlich für Listenhunde.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Versicherungsprämie deutlich reduzieren. Überlegen Sie dabei genau, welchen Betrag Sie pro Schadensfall aus eigener Tasche bezahlen möchten. Gängig ist ein Selbstbehalt von 150 Euro.
Sofern Sie den Hund regelmäßig von anderen Personen betreuen lassen, sollten Sie darauf achten, dass die Tierhaftpflichtversicherung hier ebenfalls Schutz bietet. Dies gilt auch für Pferde, die regelmäßig von Dritten geritten werden.
Leistungsstarke Policen leisten auch dann, wenn der Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen bestimmte Vorschriften wie Maulkorbpflicht oder Leinenzwang entstanden sind. Dies gilt, auch wenn das Pferd beispielsweise aufgrund einer beschädigten Koppel ausbricht und einen Unfall verursacht.
Sofern die Tierhaftpflichtversicherung für Hundehalter ohnehin nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte sich jeder Hunde- und Pferdebesitzer durch eine solche Police absichern. Reißt sich beispielsweise der Hund los und rennt auf die Straße kann schnell ein folgenschwerer Unfall mit hohem Sachschaden entstehen. Kommen dabei gar Personen zu Schaden ist dies zumeist gleichbedeutend mit dem finanziellen Ruin. Die Tierhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf und bietet zudem noch eine Vielzahl weiterer Leistungen.
Für Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Vögel wird dagegen keine separate Tierhaftpflichtversicherung benötigt. Diese sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Dies gilt im Übrigen auch für Katzen, welche als Freigänger unterwegs sind.
Wie bei allen Policen bieten die Assekuranzen auch bei der Tierhaftpflichtversicherung immer wieder neue Tarife mit verbesserten Leistungen an. Wer seinen Vertrag bereits vor längerer Zeit abgeschlossen hat, sollte deshalb unbedingt prüfen, ob die versicherten Leistungen noch zeitgemäß sind. Dies gilt insbesondere für die vereinbarte Deckung. Bis vor einigen Jahren galt eine Versicherungssumme von einer Million Euro noch als ausreichend. Mittlerweile bieten die Versicherer jedoch deutlich höhere Beträge von bis zu 15 Millionen Euro an, oftmals sogar zu einer geringeren Prämie.
Zudem werden immer mehr Leistungen in den Versicherungsschutz aufgenommen. Bestes Beispiel ist die „Absicherung bei einem ungewollten Deckakt“. Dieser Passus wird bei immer mehr Anbietern in die Bedingungen aufgenommen. Zudem gibt es regelmäßige Änderungen bei denen als gefährlich eingestuften Hunden, sodass ursprünglich erhobene Risikozuschläge wegfallen.
Immer mehr Verbraucher nutzen das Internet, um ihre Tierhaftpflichtversicherung online zu berechnen. Dabei bieten die Direktversicherer in vielen Fällen besonders innovative Versicherungslösungen. So gehen mittlerweile einige Anbieter auch bei der Tierhaftpflichtversicherung zu einem Baukastensystem über. Kunden können sich auf diese Weise ihren Versicherungsschutz individuell nach dem persönlichen Bedarf zusammenstellen.
Des Weiteren führen einige Anbieter ähnlich wie bei der KFZ Versicherung ein Bonussystem ein. Wer keine Schäden regulieren lässt, erhält dann im Folgejahr eine günstigere Prämie oder bekommt einen Teil seines Beitrags erstattet.
Wer die Angebote mit einem Tierhaftpflichtversicherung Versicherungs-Rechner vergleicht, wünscht sich in der Regel eine günstigere Prämie. Um im Schadensfall jedoch komplett abgesichert zu sein, kommt es in erster Linie auf einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz an. Die billigste Police nutzt nur wenig, wenn sie im Ernstfall nicht für die entstandenen Kosten ankommt. Unsere Expertentipps geben Ihnen wichtige Hilfestellungen bei der Auswahl einer passenden Police.
Die meisten Anbieter gewähren beim Versichern von mehreren Tieren einen Rabatt. In einigen Fällen gilt dieser jedoch erst ab dem dritten oder vierten Vierbeiner. Gute Versicherer bieten bei ihren Tarifen einen integrierten „Welpenschutz“ an. In diesem Fall sind die kleinen Racker für bis zu 12 Monate kostenlos mitversichert.
Sofern Sie bereits eine Tierhaftpflichtversicherung besitzen und mit den Leistungen nicht zufrieden sind, können Sie den Anbieter wechseln. Bei den meisten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Achten Sie darauf ob in den Versicherungsbedingungen bestimmte Klauseln wie ein „Leinenzwang“ enthalten sind. Ist dies der Fall, besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn der Hund zum fraglichen Zeitpunkt angeleint war. Bei guten Tarifen wird hierauf in der Regel verzichtet. Zu beachten ist jedoch, dass in den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer für bestimmte Rassen eine Leinenpflicht oder ein Maulkorbzwang festgelegt ist. Um den kompletten Versicherungsschutz zu erhalten sind dann immer die regionalen Bestimmungen maßgebend.
Neben Personen- und Sachschäden sollte die Tierhaftpflichtversicherung auch für Vermögensschäden und insbesondere für Mietsachschäden an der Mietwohnung oder einem Ferienhaus aufkommen. Die besten Versicherer leisten auch bei längeren Auslandsaufenthalten von bis zu drei Jahren.
Das Fremdhüterrisiko sollte durch eine Police ebenfalls abgedeckt werden. Dadurch muss bei einem Schaden nicht der fremde Hüter haften. Beißt der Hund beispielsweise einen bekannten beim Gassi gehen ins Bein, kann dieser hierfür Schadensersatz verlangen. Dieser wird dann durch die Tierhaftpflichtversicherung übernommen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Pferde von fremden Personen geritten werden.
Wenn Sie mit ihrem Pferd an Turnieren und Wettkämpfen teilnehmen ist wichtig, dass alle im Umfeld mögliche Schäden durch die Police abgedeckt werden. Idealerweise gilt hierfür ein weltweiter Versicherungsschutz.
Beim Ausreiten, Transportieren oder Unterstellen des Pferdes kann es leicht zu einem Schaden an fremdem Eigentum kommen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Police auch Schäden an Stallungen, Transportanhängern, Reithallen oder Weiden abdeckt.
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